Wissenswertes von A bis Z

Ansprechpartner

Bei auftretenden Problemen und Fragen seitens der Eltern ist zunächst die Klassenlehrerin erster Ansprechpartner. Die Eltern können jederzeit mündlich oder auch telefonisch Gesprächstermine mit den Lehrerkräften vereinbaren (Sprechstunde). Bei Fragen und Problemen, die Eltern mit ihrer Klassenlehrerin nicht lösen können, kann die Schulleiterin hinzugezogen werden. In manchen Fällen kann auch der Klassenelternbeirat der richtige Ansprechpartner sein.

 

Anwesenheit

Die Anwesenheit der Schüler in der Schule ist Pflicht. Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind im Krankheitsfall spätestens bis zum Unterrichtsbeginn telefonisch (06055-2866). Reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung nach. Arzttermine sollten außerhalb der Unterrichtszeit sein.

Pünktliches Erscheinen der Kinder gewährleistet einen geregelten Unterrichtsablauf.

 

Aktivitäten im Schuljahr

Feste, Feiern, Veranstaltungen, Fahrten gehören zum festen Bestandteil unserer schulischen Arbeit. Es gibt viele festgelegte Aktivitäten der Schule (z.B. Einschulungsfeier, Buchausstellung, Lesetag, Weihnachtsfeier, Schulfest etc.). Die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ist Pflicht, auch wenn diese am Nachmittag oder am Wochenende stattfinden.

 

Arbeitsmaterial

Vor Beginn des Schuljahres informieren die Lehrerinnen die Kinder bzw. die Eltern über das gewünschte Arbeitsmaterial, wie z.B. Hefte, Stifte, Ordner und geben eine Materialliste über alle benötigten Materialien heraus. Dieses Arbeitsmaterial ist für jedes einzelne Kind von den Eltern selbst anzuschaffen. Die Eltern werden gebeten, alle Dinge, die ihr Kind mit in die Schule bringt, mit einem Namen zu versehen. Das Kollegium hat sich darauf geeinigt, die Arbeitsmappen der einzelnen Fächer nach festgelegten Farben zu ordnen (Deutsch: rot, Mathematik: blau, Sachkunde: grün).

 

Ausflüge

In einem Schuljahr können mehrere Wandertagen und Ausflüge durchgeführt werden. Über geplante und bevorstehende Ausflüge werden Sie in einem Elternbrief informiert.

 

Aufsicht

Unsere Schule gewährleistet eine ordnungsgemäße Aufsichtsführung während, vor Beginn und nach Beendigung der Unterrichtszeit und für die Pausen auf dem Schulhof und im Schulgebäude. Die Aufsichtsführung durch die Lehrerinnen beginnt um 07.30 Uhr und endet nach der Unterrichtszeit, wenn die Kinder das Schulgelände verlassen haben.

 

Betreuungsangebot

Die Betreuung wird im Rahmen des Pakts für den Ganztag durch die HasselKids durchgeführt. Ansprechpartnerin ist Stefanie Freund. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite.

 

Bewegung

Bewegung fördert die körperliche und geistige Entwicklung und unterstützt damit das Lernen. Außerdem ist Bewegung wichtig als Ausgleich. Wir versuchen, das natürliche Bewegungsbedürfnis der Kinder im Schulalltag zu berücksichtigen, längere Bewegungszeiten am Nachmittag und am Wochenende sind aber wichtig. (s. auch Gesundheit).

 

Befreiung / Beurlaubung vom Unterricht

Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge) möglich. Ein entsprechender Antrag muss der Schulleitung spätestens vier Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich vorliegen. Im Downloadbereich finden Sie ein Formular.

 

Beurlaubung nach Kommunion

Schülerinnen und Schüler, die zur Erstkommunion gehen, haben an dem Montag, der auf den Sonntag der Erstkommunion folgt, unterrichtsfrei. Die Eltern teilen der Klassenlehrerin den Termin der Konfirmation bzw. Erstkommunion rechtzeitig mit.

 

Bundesjugendspiele

Jährlich werden im Sommer die Bundesjugendspiele im Rahmen eines Spiel- und Sportfestes durchgeführt. Die Verantwortung über die Organisation übernehmen die Sportlehrerkräfte.

 

Bücher

Das Lernmaterial (Bücher, Fibeln, Arbeitshefte) des 1. Schuljahres geht in das Eigentum der Schüler über. Alle übrigen Bücher und Arbeitsmaterialien sind (soweit sie nicht selbst durch Eltern finanziert wurden) Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern, mutwillig verschmutzte und zerstörte Bücher müssen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, die Kinder zu einem pfleglichen und sorgsamen Umgang mit Arbeitsmaterialien zu erziehen. Schlagen Sie bitte die Bücher ein, um den Schaden durch den unvermeidlichen Kontakt mit Butterbroten, Getränken usw. möglichst gering zu halten.

 

Einschulung

Vor der Einschulung finden statt: Information der Eltern im März / April, Schulanmeldung und Sprachstandserhebung im April (ca. 15 Monate vor dem Einschulungstermin), die schulärztliche Untersuchung (Januar-Mai), Diagnostiktag in der Schule (März).
Die Einschulung findet am zweiten Schultag des neuen Schuljahres statt.  In der Regel ist dies der Dienstag. Im Anschluss an einen Einschulungsgottesdienst (an dem alle Schulkinder teilnehmen dürfen), gibt es eine Einschlungsfeier in der TGN-Turnhalle.
Anschließend besuchen die neuen Erstklässler ihre erste Unterrichtsstunde. Der Elternbeirat des letzten Schuljahres organisiert für die neuen Eltern eine Cafeteria mit Kaffee und Kuchen.

 

Elternabend

Zum ersten Elternabend in der Klasse 1 lädt die Klassenlehrerin ein; sie leitet die Wahl des Klassenelternbeirates. Der Klassenelternbeirat lädt in den folgenden Schuljahren  in der Regel mindestens einmal im Schulhalbjahr unter Beifügung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von 10 Tagen zu einem Elternabend ein. Tagesordnungspunkte und Termine sind mit der Klassenleitung abzusprechen. Möchten Sie, dass zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tagesordnung bestimmte Themen besprochen werden, wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat. Der Elternbeirat lässt der Klassenlehrerin eine Einladung zukommen.

An den Elternabenden haben Sie die Gelegenheit, mit den Lehrkräften und anderen Eltern in Kontakt zu kommen – nehmen Sie diese Termine wenn möglich wahr!

 

Elternbeiräte

In den Klassen 1 und 3 werden zu Beginn des Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus dem/der Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einem/einer Stellvertreter/in.

Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat, dem höchsten Gremium der Elternvertretung an einer Schule.

 

Elternsprechstunde

Gesprächstermine können mündlich oder auch schriftlich vereinbart werden. Außerdem findet einmal im Jahr im Februar an einem oder mehreren Nachmittagen für jede Klasse ein Elternsprechtag statt.

 

Entschuldigungen

Mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres wird Ihr Kind schulpflichtig. Als Eltern sind Sie verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Bitte benachrichtigen Sie uns rechtzeitig (vor Unterrichtsbeginn!), wenn Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, auch bei teilweisem Fernbleiben vom Unterricht (z. B. Arztbesuch). Die schriftliche Entschuldigung kann nachgereicht werden.

Wenn Ihr Kind im Ganztag angemeldet ist bitten wir Sie, Ihr Kind morgens auch dort krankzumelden.

 

Erkrankungen

Sollte bereits vor Antritt des Schulweges ein Kind Krankheitssymptome zeigen (Fieber, Übelkeit, Durchfall) bitten wir die Eltern, ihr Kind zu Hause zu lassen.

Sollte ein Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erkranken (z.B. Cholera, Diphterie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken), benötigen wir sofort seitens der Eltern die Information, um ggf. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. Dies gilt auch für den Fall, wenn Läuse auftreten. In mehreren Fällen darf das Kind erst wieder zur Schule geschickt werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief zum IfsG.

 

Ferien

Sie werden vom Kultusministerium festgelegt. Siehe Termine.

 

Freunde

Zum Wohlfühlen braucht Ihr Kind Freunde, mit denen es reden und spielen kann. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch außerhalb der Schule die Möglichkeit, sich mit Freunden zu treffen.

 

Gemeinsames Frühstück

Nach der ersten Pause wird mit allen Kindern in den Klassen gefrühstückt. Wir legen auf ein gesundes Frühstück in umweltgerechter Verpackung großen Wert. Das gemeinsame Frühstück ermöglicht den Kindern eine Bewegungspause ohne Einschränkungen und soll die Sozialbeziehungen in der Klasse fördern und festigen. In allen Klassen gibt es Wasser.

 

Gesundheit

Unsere Gesundheit ist unser wichtigstes Gut! Mit der richtigen Ernährung (viel Obst und Gemüse, Milch- und Vollkornprodukte), ausreichend Bewegungsmöglichkeiten und genügend Ruhephasen und Schlaf können Sie viel zur Gesundheit Ihrer Kinder beitragen.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Übung des gelernten Unterrichtsstoffes und der Ergänzung der Unterrichtsarbeit; die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz und eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann.

Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 60  Minuten betragen. Die Mitglieder des Kollegiums sind Ihnen dankbar für Rückmeldungen.

 

Hausaufgabenheft "Eichhörnchen"

Hier notieren die Kinder ihre Hausaufgaben und andere für den Schulbetrieb wichtige Dinge. Außerdem ist es ein Kommunikationsmittel zwischen Lehrkraft und Eltern. Bitte kontrollieren Sie es täglich!

 

Hitzefrei

Gemäß den Bestimmungen des neuen Hessischen Schulrechts kann Hitzefrei frühestens nach der 5. Stunde erteilt werden. Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und der Schulkonferenz wird kein Hitzefrei erteilt und der Stundenplan, ggf. mit alternativen Unterrichtsformen, eingehalten. Es werden keine Hausaufgaben gegeben.

  

Informationselternabend Übergang 4 / 5

Jedes Jahr im November oder Anfang Dezember findet ein Informationsabend statt, an dem den Eltern die Fortsetzung des schulischen Wegs nach der Klasse 4 aufgezeigt wird.

 

Information zum Schulanfang 

Die Eltern des ersten neuen Schuljahres erhalten vor Ablauf des alten Schuljahres (vor Beginn der Sommerferien) Informationen zur Organisation der Einschulung durch die Schule. Falls die zukünftige Klassenlehrerin zu diesem Zeitpunkt schon bekannt ist, lädt sie zu einem  Informationsabend ein und gibt den Eltern u. a. Informationen zum Lernen im Anfangsunterricht und zu den Arbeitsmaterialien.

 

ipads und digitale Tafeln

An der Schule haben wir 30 ipads, die schwerpunktmäßig vor allem im dritten und vierten Schuljahr im Unterricht verschiedener Fächer genutzt werden, aber auch schon regelmäßig im ersten und zweiten Schuljahr genutzt werden. Seit Herbst 2021 sind die Klassenräume mit digitalen Tafeln ausgesattet.

 

Klassenarbeiten

Im 1. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kleinere Übungsarbeiten dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet. Im 2. Schuljahr werden vier Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Im 3. und 4. Schuljahr werden in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik sechs Arbeiten und eventuell weitere Lernkontrollen geschrieben. Pro Woche ist das Schreiben von zwei Klassenarbeiten zulässig, die mindestens fünf Tage vorher angekündigt werden müssen.

 

Mitarbeit

Die Mitarbeit und Unterstützung durch Sie, liebe Eltern, ist wichtig!

Sie sind Vorbild für die Kinder. Zeigen Sie eine positive Einstellung zur Schule und den schulischen Belangen.

 Arbeiten Sie mit uns zusammen! Erziehungsarbeit zu Hause und Erziehungsarbeit in der Schule sollten einander sinnvoll ergänzen. Nehmen Sie Gesprächstermine wahr! Die Lehrkräfte werden immer bemüht sein, mit Ihnen gemeinsam Hilfestellungen und Lösungen für aktuelle Probleme zu finden.

Und natürlich sind viele Feste und Aktivitäten im Schulleben nur möglich, wenn viele oder am besten alle mit anpacken und mitmachen!

 

Notfälle

Für Notfälle (Krankheit, Unfall .....) in der Schule ist es wichtig, dass uns die Eltern ihre aktuelle Telefonnummer/auch Handynummer bzw. die ihrer Arbeitsstelle, der Großeltern etc. angeben. Bitte teilen Sie uns unbedingt zeitnah mit, wenn sich Adresse und v.a. Telefonnummern ändern!

 

Orientierungsarbeiten / Lernstandserhebungen

Diese Arbeiten helfen uns, Stärken und Schwächen einzelner Kinder zu erkennen, um sie noch in der Grundschulzeit besser fördern zu können. Orientierungsarbeiten erleichtern zudem die Vergleichbarkeit von Leistungen und helfen somit auch den Schulen, besondere Stärken und Schwächen des Unterrichts zu analysieren.

Die Lernstandserhebungen sind in den dritten Klassen aller hessischen Grundschulen verbindlich. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einheitliche Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Arbeiten werden nicht benotet.

 

Pausen

Nach der 2. Stunde ist eine 20-minütige Bewegungspause vorgesehen. Anschließend findet in der Klasse die gemeinsame Frühstückspause statt. Nach der 4. Stunde gibt es eine 15-minütige Bewegungspause.

 

Radfahr-Ausbildung

Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahr-Ausbildung der Jugendverkehrsschule teil, die mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abschließt. Praktischer Unterricht und Prüfung erfolgen im Schulhof und im Realverkehr.

  

Ranzen

Ihr Kind muss nur die Sachen tragen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht. Kontrollieren Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Ranzeninhalt. Das Gewicht des Ranzens sollte 10% des Körpergewichts des Kindes nicht überschreiten.

 

Regeln

Regeln sind das A und O für ein Zusammenleben und Zusammen-Arbeiten in einer Gemeinschaft. Hierzu gibt es eine Schulordnung, die neben den Klassenregeln verbindlich ist.

 

Schulelternbeirat  

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Vertretern der Klassenelternbeiräte zusammen und wählt aus seinen Reihen für die Dauer von zwei Jahren den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.  

 

Schulkonferenz

Mindestens einmal pro Halbjahr tagt an unserer Schule die Schulkonferenz, die zu gleichen Teilen (5:5) von Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums besetzt wird. Vorsitzender der Konferenz ist die Schulleiterin. Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussorgan der Schule, ihre Mitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes ist nach öffentlicher Wahlausschreibung eine Nachwahl durchzuführen.

 

Schulweg

Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie auf besondere Gefahrenstellen hin. Fahren Sie Ihr Kind nur in Ausnahmesituationen zur Schule.

Der Weg vom Elternhaus zur Schule und zurück obliegt nicht mehr in der Verantwortung der Schule. Bitte weisen sie ihr Kind darauf hin, dass es nach Beendigung des Unterrichts gleich nach Hause geht und sich fremden Personen gegenüber vorsichtig verhält.

 

Sekretariat

Das Sekretariat ist in der Regel montags bis donnerstags von 7.15 Uhr bis 12.15 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns telefonisch (auch über den Anrufbeantworter) erreichen oder sich schriftlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung setzen. Wir kümmern uns darum!

 

Sport

Der Sportunterricht ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten, ab der zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Ihr Kind kann – bei Randstunden – in dieser Zeit zu Hause bleiben/nach Hause gehen, wenn eine entsprechende Nachricht vorliegt. Der Sport findet in der Turnhalle statt. Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen. Jeglicher Schmuck (Uhren, Ketten, Ringe etc.) ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen oder  ggf. abzukleben.

 

Stundenplan

Den Stundenplan erhält Ihr Kind spätestens am ersten Schultag nach den Sommerferien. Er ist in der Regel für ein Schulhalbjahr gültig. Bei Stundenplanänderungen zum Halbjahr und unumgänglichen Änderungen bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich zu benachrichtigen.

 

Übergänge

Die Wahl der weiterführenden Schule nach dem Besuch der Grundschule ist Sache der Eltern. Sie stellen einen Antrag, der den gewünschten Bildungsgang enthält. Eine Information über die Bildungsangebote erfolgt in der Jahrgangstufe vier vor Beginn der Weihnachtsferien. Bis zum 1. März lädt die Schule zu einer Einzelberatung ein. Der Antrag für die weiterführende Schule ist an die Grundschule zu richten und bis 05.03. der Schulleitung vorzulegen.

 

Umgangsformen

Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie Ihre Mitglieder miteinander umgehen. Zum Beispiel:  Einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und des Entschuldigens  sollten geläufig sein. Sie werden an unserer Schule den Kindern vermittelt. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Bemühen in dieser Richtung unterstützen.

 

Unfallmeldung

Gegen Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind die Schüler gesetzlich versichert; eingeschlossen sind auch schulische Veranstaltungen (z.B. Feste, Ausflüge und Klassenfahrten).

Sobald ein Kind wegen eines Wegeunfalls oder wegen einer Verletzung infolge eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen muss, ist eine Unfallanzeige vorzunehmen. Die aufsichtsführende Lehrerin bzw. der aufsichtsführende Lehrer  bzw. die Eltern des verletzten Kindes melden dies bitte umgehend dem Sekretariat, der Klassenlehrerin oder der Schulleiterin.

 

Unterrichtsende 

Am letzten Schultag vor Ferienbeginn endet der Unterricht für alle Schulkinder um 10.30 Uhr. Dies gilt auch an den Tagen der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse.

 

Versicherungsschutz

Alle Schüler sind während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg durch die Unfallkasse Hessen versichert. Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie dies bitte umgehend im bei der Schulleitung, damit eine entsprechende Unfallmeldung geschrieben werden kann. Dies gilt auch für Sachbeschädigungen.

 

Vertretungsunterricht/Verlässlichkeit der Schulzeiten

Die im Stundenplan festgelegten Unterrichtszeiten werden (evtl. mit Änderungen bei Wandertagen, Sportveranstaltungen etc.) eingehalten. Bei Ausfall einer Lehrkraft (Krankheit, Fortbildung, Klassenfahrt) wird der Unterricht durch eine andere Lehrkraft oder eine Person aus dem Vertretungspool (VSS) gehalten.

 

Wiederholungen

Schülerinnen und Schüler  können eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, wenn sie dadurch in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können. Die Entscheidung trifft auf Antrag der Eltern die Klassenkonferenz. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Zeugnisausgabe zum Schuljahresende gestellt werden.

 

Zeugnisse

Zeugnisse sollen den Leistungsstand der Kinder festhalten.

Die Schüler der 1. und 2. Jahrgangsstufe erhalten nur am Ende des Schuljahres Zeugnisse, die 3. und 4. Jahrgangsstufe auch im Halbjahr.

Die Zeugnisse der 1.  Jahrgangsstufe enthalten keine Ziffernbeurteilung; in ausführlicher Form werden Aussagen zur Lernentwicklung, zum Arbeits- und Sozialverhalten und zum Bildungswillen gemacht.

Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder Notenzeugnisse. Neben dem Pflichtunterricht wird auch das Arbeits- und Sozialverhalten beurteilt.

Zeugnisse sind ein Anlass, Bilanz zu ziehen und sollten Ansporn zu weiteren Leistungen sein.